Ab dem 28. November – dem 25. Kislev diesen Jahres – feiern Jüdinnen und Juden auf der ganzen Welt das achttägige Lichterfest Chanukka, das an die Besatzung Israels durch die Assyrer erinnert. Diese zwangen den jüdischen Bewohner*innen die griechische Kultur und den Götzenkult auf und verboten die Ausübung der jüdischen Religion. Viele Jüdinnen und Juden gaben aus Angst nach; eine zahlenmäßig weit unterlegenen Gruppe aber, die Makkabäer, angeführt von Jehuda Makkabi wagten den bewaffneten Aufstand und schafften es durch ein Wunder die mächtige assyrische Armee in die Flucht zu schlagen.
Noch heute steht der Name Makkabi für Stärke, Widerstandskraft und Unbezwingbarkeit. Viele israelische aber auch weltweit jüdische Sportvereine und Organisationen tragen deshalb diesen Namen. Beispielsweise der SC Maccabi Wien, oder der größte israelische Fuß- und Basketballverein Maccabi Tel Aviv.
So ist Chanukka auch, aber nicht nur das fröhliche Fest der Lichter, an dem man den achtarmigen Chanukkaleuchter zündet, Kinder mit Dreideln spielen und Krapfen essen, sondern es ist auch ein Feiertag, der an unser Recht und die Pflicht zum Widerstand erinnert, wenn wir Tyrannei und Menschenrechtsverletzungen erleben. Es erinnert daran, wie verheerend und gefährlich das Stillschweigen und Mitlaufen einer Masse sein kann, wenn grundlegende Prinzipien der Gesellschaft über Bord geworfen werden.
In der jüngeren Geschichte sehen wir anhand des Nationalsozialismus, wie weit extasehaftes Folgen einer aufgezwungenen Leitkultur gehen kann. Ein ganzes Volk, ein ganzer Staat machte sich des Völkermordes schuldig, teils weil es aus überzeugten Nazis bestand, aber teils auch aus Angst, Ignoranz, oder weil sie wie Schafe der Masse folgten, weil sie anstatt ihrer Vernunft, der Diktatur eines Einzelnen nacheiferten und so sein wollten wie alle anderen.
Seitdem ist das Recht auf Widerstand im deutschen Grundgesetzes verankert und von einer Ewigkeitsklausel vor ihrer Abschaffung geschützt.
“Gegen jeden, der es unternimmt, diese [verfassungsmäßige] Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
– Art 20 Abs 4 Grundgesetz
Solch ein Recht lässt die österreichische Verfassung zwar vermissen, jedoch existiert auch in der hiesigen rechtshistorischen Diskussion der Ansatz des Widerstands. So im sogenannten “zivilen Ungehorsam” oder in der “Radbruch’schen Formel” wonach beispielsweise “unerträglich“ ungerechte Gesetze der Gerechtigkeit weichen müssten. Das Widerstandsrecht könne nach mancher Ansicht schon im Naturrecht selbst begründet werden und sei auch ohne Kodifizierung in Gesetzestexten unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar.
Es gibt viele Formen des Widerstands, mit der wir uns als Bevölkerung gegen Ungerechtigkeit zur Wehr setzen könnten. Die in unserer Gesellschaft am weitesten verbreiteten sind jedoch nicht revolutionär und gewaltsam, sondern politisch und werden täglich in Form von Demonstrationen, Petitionen, gerichtlichen Klagen u.ä. ausgeübt und das ist auch gut so. Wichtig ist vor allem, dass wir unseren gesunden Menschenverstand nicht vor der Masse, einer oder wenigen Führungspersönlichkeiten, oder Fake News auf den sprichwörtlichen Altar legen, sondern reflektiert und bewusst nach Gerechtigkeit für alle Menschen streben.
Chanukka Sameach
Illya Babkin