Das Spiel mit der Todesstrafe in Israel – Unsere Frustration ist keine Abkehr

Das Spiel mit der Todesstrafe in Israel – Unsere Frustration ist keine Abkehr

Israel versteht sich seit Jahrzehnten als Staat mit einem faktischen Moratorium auf die Todesstrafe. Tatsächlich wurde sie seit Staatsgründung nur zweimal vollstreckt: 1948 unter Militärrecht gegen Meir Tobianski – wobei sich der Verurteilte später als unschuldig herausstellte – und 1962 gegen Adolf Eichmann. Bis jetzt.

Die aktuelle Debatte zur Todesstrafe in Israel wird von zwei Gesetzen geprägt. Das erste schafft ein Sondertribunal für mutmaßliche Täter des 7. Oktober. Da das neue Todesstrafengesetz nicht rückwirkend gilt, soll damit ein eigener rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der Todesurteile dennoch ermöglicht. Der zweite, vielfach kritisierte Gesetzesbeschluss beschränkt sich nicht auf den 7. Oktober: Das im März 2026 verabschiedete Gesetz zur Todesstrafe für Terroristen verändert stattdessen den israelischen Rechtsrahmen für die Anwendung der Todesstrafe bei Terrorismusdelikten grundlegend auf zweierlei Art. Für bestimmte terroristisch motivierte Tötungsdelikte, die gegen “Israels Existenzrecht” gerichtet sind, soll einerseits künftig neben lebenslanger Freiheitsstrafe auch die Todesstrafe möglich sein. Zweitens verpflichtet es zu Änderungen des Militärrechtssystems im Westjordanland, welche die „Bewohner des Gebiets“ betreffen, worin israelische Staatsbürger und Einwohner:innen – also Siedler:innen – ausgeschlossen sind. Dabei soll für bestimmte terroristische Tötungsdelikte die Todesstrafe der Regelfall werden, während bisherige Schutzmechanismen abgesenkt werden – wie beispielsweise die bisher notwendige Einstimmigkeit der Richter:innen.

Der Grundgedanke und die schwerwiegende rechtliche Kritik

Befürworter:innen argumentieren, dass Terrorismus grundlegend anders zu behandeln sei als gewöhnliche Kriminalität. Wer vorsätzlich Zivilist:innen aus ideologischen Motiven ermorde, müsse mit der härtesten verfügbaren Strafe rechnen, auch zur Abschreckung. Tatsächlich ist der Wunsch nach Bestrafung in den letzten Jahren verstärkt hervorgetreten – viele Israelis empfinden nach dem 7. Oktober Schmerz und Wut. Die große Kritik an dem Gesetz ist jedoch nicht die Kehrseite – sie beruht nicht auf Mitgefühl für Terrorist:innen, sondern auf der Frage, welche Art von Rechtsstaat Israel ist – und als Demokratie sein muss.

Äußerst problematisch ist dabei die Frage der Gleichheit vor dem Gesetz. Obwohl das  Gesetz formal neutral formuliert ist, wird es wegen der spezifischen ideologischen Motivation, die das Gesetz voraussetzt, in Israel wohl nahezu ausschließlich auf palästinensische Täter:innen angewendet werden. In den besetzten Gebieten gelten parallele Rechtssysteme: Hier wird die Todesstrafe nach Militärrecht – somit als Regelfallentscheidung faktisch nur für Palästinenser:innen – wirken, während Israelis unter israelisches Recht fallen und mehr Rechtsschutz, sowie die Möglichkeit einer Haftstrafe genießen.

Neben schwerwiegenden, moralischen Einwänden stellen sich dabei auch grundlegende juristische Problematiken: Nach dem klassischen Verständnis des humanitären Völkerrechts liegt die Regierungsgewalt in besetzten Gebieten nämlich beim Militärkommandeur, die Knesset besitzt keine Kompetenz, diesem unmittelbar vorzuschreiben, welche Rechtsordnung dort gelten soll. Daher sehen Kritiker:innen in diesen Anpassungen des Militärrechts einen Schritt in Richtung einer schleichenden Annexion der besetzten Gebiete in die israelische Rechtsordnung, was die weit größere verfassungs- und völkerrechtliche Frage nach der Souveränität über die Gebiete streift.

Kritik aus rechtsstaatlicher und politischer Perspektive

Ein weiterer Einwand betrifft die bereits erwähnten rechtsstaatlichen Garantien. Die Todesstrafe unterscheidet sich von jeder anderen Strafe dadurch, dass Fehlurteile nach ihrer Vollstreckung nicht mehr korrigiert werden können. Gerade deshalb wurden in vielen Staaten besonders hohe verfahrensrechtliche Hürden für Todesstrafen geschaffen. Dieses Gesetz bewegt sich in die entgegengesetzte Richtung, indem es bisherige Schutzmechanismen abbaut. Neben der Kritik von Menschenrechtsorganisationen reiht sich auch jene ehemaliger Vertreter:innen israelischer Sicherheitsbehörden ein. Diese haben sich – aus pragmatischen Überlegungen – über Jahre hinweg gegen die Todesstrafe ausgesprochen: Die Todesstrafe schrecke Terroristen nicht nachweisbar stärker ab, als lebenslange Haft, könne Geiselnahmen fördern, Märtyrer:innen schaffen, Gefangenenaustausche erschweren und langfristig zu mehr Gewalt führen.

Interessanterweise stimmte Israel in der Vergangenheit wiederholt für Resolutionen der UN-Generalversammlung, die ein weltweites Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe forderten, und gehörte gar mehrfach zu deren Co-Sponsoren. Das Gesetz steht daher nicht nur im Widerspruch zum internationalen Zeitgeist, sondern auch zur eigenen langjährigen diplomatischen Position Israels. Daher ist es nicht überraschend, dass bereits Petitionen gegen das Gesetz beim Obersten Israelischen Gerichtshof eingereicht wurden. Obwohl voraussichtlich wesentliche Teile des Gesetzes letztlich aufgehoben werden, würde dies aus Sicht der israelischen Regierung kein völliges Scheitern darstellen. In diesem Zusammenhang weist eine Analyse der Death Penalty Research Unit aus Oxford darauf hin, dass das Gesetz politisch erfolgreich sein kann, selbst wenn es juristisch scheitert: Hebt das Gericht das Gesetz auf, kann sich die Regierung als Verteidiger der Gerechtigkeit inszenieren und den Richter:innen vorwerfen, Terrorismus zu fördern. In jedem Fall verschiebt sich die politische Praxis und der gesellschaftliche Diskurs hin zum Autoritären.

Nun — wo stehen wir, als Diaspora?

Ich bin keine Israelin und frage mich – nicht erst seit März – wo wir als Diaspora stehen sollten. Ehrlicherweise verurteile ich es nicht, wenn Jüdinnen und Juden die Todesstrafe nicht a priori ablehnen. Ich glaube nicht, dass Menschen schlecht sind, wenn sie nach all dem Schrecken Emotionen wie Wut und Hass oder fehlende Emphatie empfinden – schließlich geht es hier immer noch im Kern um Terrorismus als konstante Alltagserfahrung der israelischen Gesellschaft. Entscheidend ist für mich die Frage, wie wir diese Emotionen einordnen, nachdem wir sie benennen. Was rechtfertigt ein Rechtssystem, das de facto unterschiedliche Standards setzt und aufrechterhält? Was ist ein legitimer Grund, die Grenze zwischen militärischer Besatzung und staatlicher Souveränität zu verwischen? Welchen sicherheitspolitischen Zweck hat ein Gesetz, dessen rechtliche Schwächen bekannt sind und dessen Scheitern man vor dem Obersten Gerichtshof erwartet? Wofür stehen Politiker:innen, die gelbe Galgen-Schlingen-Pins tragen und – trotz Kenntnis über juristische Mängel – die beschlossene Todesstrafe mit Champagner feiern?

Ich verurteile, wenn letztlich politische Haltungen eingenommen werden, um Emotionen zu rechtfertigen und nicht Haltung auf Grundlage von kongruenten Werten und Fakten bezogen wird. Dieses politische Ausschlachten ist ein Spiel mit Feuer. Dieser politische Kampf hat Konsequenzen – nicht nur für Israelis, sondern auch für Jüdinnen und Juden in der Diaspora. Wir verstehen uns Individuell und als Verbände, überwiegend als Zionist:innen. Gerade deshalb dürfen wir uns nicht daran gewöhnen, jede politische Entscheidung israelischer Regierungen verteidigen zu müssen.

„It is because I believed in God that I was angry at God“, sagte der Holocaustüberlebende Elie Wiesel. Die jüdische Tradition misst ihre Autoritäten an hohen Maßstäben – selbst Gott. In diesem Sinne ist das Anklagen, das sich Auseinandersetzen, gerade aufgrund des tiefen Glaubens notwendig. Doch ist Frustration keine Abkehr.

Alexandra Krioukov

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